Lange hat es gedauert doch nun ist es endlich da DAS WÖRTHERSEE URTEIL zum Thema "Anerkennung von legal in Deutschland eingetragenen Luftfahrwerken durch die Österreichischen Behörden".
Mit dem Straferkenntnis, wie es in Österreich heißt, sollte der Mandant eine Geldstrafe von 2000,00 Euro zahlen, da angeblich durch die Polizeibeamten beim Wörtherseetreffen festgestellt worden war, dass das Fahrzeug im Notbetrieb bei 0 Bar Druck unlenkbar gewesen sein soll.
Nunja, wir konnten den zur Entscheidung berufenen Richter am Landesverwaltungsgericht Kärnten in Klagenfurth am Wörthersee mit unser Argumentation dann überzeugen.
Das Bild oben ist übrigens nicht das genständliche Fahrzeug, sondern eine meiner früheren S-Klassen, die auch völlig legal tief war.
Nachfolgend findet ihr das um die persönlichen Angaben geschwärzte Urteil:
Hier das komplette Urteil zum Download