Wichtiges zur MPU

+++ MPU in Baden Württemberg BEREITS AB 1,1 PROMILLE +++

Relativ unbeachtet hatte am 15.01.2014 der Verwaltungsgerichtshof Baden Württemberg entschieden, dass eine MPU, also eine Medizinisch Psychologische Untersuchung, bereits ab 1,1 Promille und nicht erst mit 1,6 Promille angeordnet werden kann (Aktenzeichen 10 S 1748/13).

Auch BAYERN setzte und setzt dieses so bereits um.

Ab 1,1 Promille ist die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit erreicht und ab diesem Wert liegt nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern in Straftatbestand vor.

Das Bundesländer ab diesem Wert sofort, auch bei Ersttätern eine MPU fordern, ist in der bisherigen Rechtsprechung einmalig und es ist durchaus möglich. dass andere Bundesländer nachziehen.

Die Auswirkungen dieser geänderten Rechtsprechung sind ganz erheblich, denn statistisch gesehen fallen ca. 1/3 beim ersten mal durch, wobei es nach meiner 20jährige berufliche Erfahrung eher wirklich jeder Zweite ist, der durchfällt.

Dieses bedeutet daher häufig, dass selbst nach Ablauf der Sperrfrist der Führerschein noch in weiter Ferne liegt.

Ich persönlich bin ein Vertreter von "Dont Drink And Drive" und denke daher, dass es kein schlechter Weg ist, den Baden Württemberg hier eingeschlagen hat.

Was denkt ihr ???

Dem Bilderspender meinen herzlichsten Dank.

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