+++ WESENTLICHE und für die Szene sicher sehr unschöne ÄNDERUNGEN BEIM
KURZZEITKENNZEICHEN +++
Aufgrund des sicher häufig bestehenden Missbrauchs hat der Bundesrat dratische Änderungen bei der Erteilung von Kurzzeitkennzeichen beschlossen.
Zukünftig soll dieses nur nch für ein bestimmtes Fahrzeug ausgegeben werden, welches dann auch in die vorläufige rote Zulassungsbescheinigung einzutragen
ist.
Und jetzt kommt es richtig dicke, denn zukünftig benötigt das Fahrzeug eine GÜLTIGE HAUPTUNTERSUCHUNG !!!
Ist der TÜV abgelaufen oder die Betriebserlaubnis erloschen sind dann nur noch Fahrten in die Werkstatt und zur Prüf/Zulassungsstelle erlaubt.
Jedoch kann das Kurzzeitkennzeichen zukünftig auch am Standort des Fahrzeuges und nicht nur am Wohnsitz beantragt werden.
Diese Änderungen hat der Bundesrat in seiner 925. Sitzung am 19. September 2014 beschlossen und das Ganze soll zum 01.01.2015 in Kraft treten.