+++ DASHCAM - EIN ERSTES URTEIL +++
Eine abschließende Entscheidung wird die des Ansbacher Verwaltungsgerichtes wohl nicht sein, denn die Berufung wurde aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung zugelassen und so wird sich der Bayerische
Verwaltungsgerichtshof wohl mit der Sache noch beschäftigen müssen ..... hoffe ich zumindest.
"Der Kammervorsitzende Alexander Walk machte während der Anhörung deutlich: Autofahrer, die Videos mit Dashcams speziell dafür drehten, sie später im Internet zu
veröffentlichen oder der Polizei zur Verfügung zu stellen, verstießen damit gegen das Datenschutzgesetz. Denn die Datenschutzinteressen der heimlich Gefilmten seien höher zu bewerten als das
Interesse des Autofahrers an einem Videobeweis für den Fall eines Unfalls." (Quelle Bayerischer Rundfunk - http://www.br.de/
Diesem Urteil nach wäre daher der dauerhafte Einsatz einer Dashcam verboten, da ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz vorliegt ...... zumindest wenn man die Aufnahmen veröffentlicht
(Internet/Faceboo/
Eventuell wird ja auch, wie von der Kammer gefordert, der Gesetzgeber aktiv und sagt mal klar JA oder NEIN.
+++ DIE DASHCAM Teil II +++
Wir hatten das Thema ja bereits und so wisst ihr ja, dass diese Kameras auch bei uns umstritten sind, insbesondere ob sie als Beweismittel zugelassen werden können und das manch ein Rechtsexperte
diese insgesamt als rechtwidirig ansieht, da sie in die Persönlichkeitsrechte der anderen Verkehrsteilnehmer eingreift und sie gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen sollen. Trotzdem wurden sie bereits als Beweismittel, auch gegen den Urheber, an deutschen Gerichten zugelassen.
Eine klare gesetzliche Regelung dafür gibt es jedenfalls in Deutschland derzeit nicht und auch ich habe eine von Pearl (siehe Bild).
Ich nutze sie jedoch primär für Rennsportveranstaltungen und nicht zur dauerhaften Überwachung der Geschehnisse im Straßenverkehr.
Nunmehr haben mehrere europäische Staaten die Benutzung dieser sog. Dashcams im Straßenverkehr unter Strafe gestellt. So kann also in diesen Ländern alleine bereits das Filmen damit empfindlich teuer
werden.
In Österreich, Belgien, Luxemburg und Portugal sind die Dashcams neuerdings verboten und es drohen Strafen von bis zu 10000 Euro (Österreich).
Dieses betrifft nicht nur die Dashcams sondern auch die sehr beliebten sog. Action-Cams (wie ich auch eine von GoPro besitze).
Dabei ist es völlig gleich ob die Kamera am Auto, am Motorrad, am Helm oder sonst wo am Fahrer angebracht ist.
So sind Autofahrer und Motorradfahrer von diesen neuen gesetzlichen Regelungen in ÖSTERREICH, BELGIEN, LUXEMBURG und PORTUGAL gleichsam betroffen und auch vor Touristen schrecken die neuen Gesetze
nicht zurück.
ALSO AUFGEPASST IN DIESEN LÄNDERN ..... sollte es sowas auch mal in Deutschland geben, werde ich euch natürlich hier umgehend informieren.
+++ DASH-CAM ZUM ZWEITEN im Monat August 2014+++
Heute kam eine neue Entscheidung zum Thema Dash-Cams rein:
Entsprechend eines Hinweisbeschlusses des AG München vom 13.08.2014 (Az. 345 C 5551/14) dürfen Videoaufzeichnungen mit Hilfe der Dash-Cam im Zivilprozess nicht als Beweismittel verwendet
werden.
Die dauerhafte sowie anlasslose Überwachung des Straßenverkehrs durch eine in einem PKW installierte Dash-Cam verstoße gegen § 6b Abs. 1 Nr.3 BundesDatenschutzgesetz sowie gegen § 22 S.1.
Kunsturhebergesetz. Dadurch würde der Beklagten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Ausfluss des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Art. 2 Abs. 1, 1 Abs.1 Grundgesetz
verletzt, wobei die schutzwürdigen Interessen der Gefilmten, also auch des dortigen Beklagten, überwiegen.
Fast schon erwartungsgemäß wird damit dem Recht auf Informationelle Selbstbestimmung eine höhere Bedeutung beigemessen, als dem Interesse eines Unfallopfers an der Aufklärung und der Durchsetzung
seiner Ansprüche.
Update 06.10.2014