Atemalkoholmessung

+++ ATEMALKOHOHLMESSUNG .... 0,5 Promille = 0,25 mg/l +++

 

Gerade erreichte mich folgende Frage und ich kläre euch dazu gerne mal etwas auf:

"Einen wunderschönen guten Abend Ich habe neulich eine Sendung über Verkehrs Kontrollen gesehen. Da haben sie einen Fahrer kontrolliert, der 0,4 Promille hatte (atemalkohol). Darauf hin entzogen sie dem Fahrer den fehrzeugschlüssel Und sagten "bis 0,5 ist es in Ordnung. Aber ab 0,25 gibt es 500Euro Strafe und punkt(e)" (sinngemäßes zitat) Nun bin ich verwirrt. Wie verhält sich das nun?"

Hier meine Antwort:

"Moin, ja das kann ich mir vorstellen. Die "neue" Maßeinheit ist mg/l, wobei 0,5 Promille (= mg/g) = 0,25 mg/l vom Gesetzgeber (juristisch) gleichgesetzt wurden. Dieser Umrechnungsfaktor von 1:2000 stellt gegenüber dem physiologischen Mittelwert von 1:2100 eine Begünstigung von 5% zugunsten der Atemalkoholmessung dar. Also 0,25mg/l = 0,5 Promille !!! 0,4 mg/l = 0,8 Promille !!!"

Zusatzinfo:

Die Messung darf ausschließlich mit den neuen sogenannten "beweissicheren" Atemalkohol-Meßgeräten (z.B. Dräger 7110 Evidential) erfolgen, die zwei Messungen nach zwei unterschiedlichen Verfahren (Infrarot, Brennstoffzelle) nacheinander durchführen. Die kleinen Handmeßgeräte im Streifenwagen (Dräger 7410) sind weiterhin nur als Vorprobe zulässig!

Forensisch ist die Umrechnung von Atemalkohol- in Blutalkoholwerte problematisch, da die Streubreite im Einzelfall erheblich differieren kann, weil das Verteilungsverhältnis Blutalkohol/Atemalkohol sowohl zeitlichen als auch individuellen Schwankungen unterliegt. Insbesondere kurz nach Trinkende kann das Verhältnis deutlich kleiner als 1:2000 sein.

Die Frage, ob bei Anwendung der AAK-Messung ein Sicherheitsabschlag erforderlich ist, wurde vom BGH inzwischen verneint.

Die Anwendung der Atemalkoholanalyse im Verkehrsstrafrecht nach §315c, §316 StGB (oberhalb von 1,1 ‰) ist bislang nicht zulässig, wird jedoch diskutiert. Ein Modellversuch in Sachsen-Anhalt mit einem Grenzwert von 0,8 mg/l hatte keinen Bestand vor dem OLG Naumburg.

MEIN TIPP: Macht es so wie ich und lasst den Wagen stehen sobal ihr Alkohol trinkt !!! Dann habt ihr am wenigsten Ärger und gefährdet zudem niemand anderen !!!

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