+++ FAHRZEUGSTILLLEGUNG durch die POLIZEI +++
Ich bekam heute dazu die nachfolgende Frage, zwar bezogen auf ein Motorrad, doch für Autos gilt selbiges:
"Moin moin, Ich würde mich riesig über eine Antwort zum Thema "Motorrad" freuen...! Kann mein Motorrad in Deutschland (unabhängig vom Bundesland und den dort geltenden Landespolizei Richtlinien)
wegen einem zu lauten Auspuff (ohne E-Nummer) an Ort und Stelle stillgelegt werden? Es läuft ja im Prinzip auf eine Ruhestörung hinaus, aber die Verkehrssicherheit ist ja prinzipiell nicht
beeinträchtigt?! Gruß von einem Zollvollzugsbeamten aus Hamburg"
Hier meine Antwort:
"Hallo, das ist ein schwieriges Thema, mit vielen unterschiedlichen Auffassung dazu. Auch die Gerichte beurteilen das immer unterschiedlich.
Grundsätzlich gilt jedoch: Stilllegen kann nur die Straßenverkehrsbehörde.
Die Polizei kann jedoch die Weiterfahrt untersagen und ggfls. das Motorrad zu Beweissicherungszwecken beschlagnahmen. Daher ist mein Rat auch, dass man es einräumen, sprich gestehen sollte, wenn der
Auspuff zu laut ist und keine ABE/E-Nummer hat.
Dann steigen die Chancen, dass man weiterfahren kann, zumindest nach Hause. Jedoch ist man mit 90-135 Euro, aber ohne einen Punkt dabei !!! Beste Grüße an den Zoll zurück
Dem Einsender des Teilnehmerbildes für das TSA-Fahrzeug im Monat September vielen Dank fürs Bild ..... die Wahl findet ihr unter den Bildern als Album !!!