+++ GESCHWINDIGKEITSÜBERSCHREITUNG BEIM ÜBERHOLEN - NOTSTAND +++
Folgende Frage bekam ich rein:
"Hey, meine Frage ist: Ist es erlaubt bei einem überholvorgang die Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten, wenn zB der vor mir 80 km/h statt 100 km/h fährt. Danke im
vorraus Mfg"
Hier meine Antwort:
"Hallo, das mag tatsächlich im Einzelfall durch einen Notstand gerechtfertigt sein !!!
Schaue mal hier in der verlinkten Entscheidung .....
"Allerdings kann im Einzelfall eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durchaus durch Notstand i.S.v. § 16 OWiG gerechtfertigt sein (vgl. OLG Köln, NZV 1995, 119, 120 m.w.N.)."
http://www.burhoff.de/rspr/texte/j_00052.htm
Wie du siehst sind die Anforderungen jedoch sehr hoch und es muss eine Gefahrensituation vorgelegen haben, der nur durch eine Notstandhandlung (Geschwindigkeitsüberschreitung) begegnet werden
konnte!!!
Ansonsten muss man auch bei Überholvorgang die zulässige Geschwindigkeit einhalten."
Im Bild ein KTM X-Bow vom ADAC in Lüneburg (https://www.facebook.com/FahrtrainingHansa), welches ich anlässlich einer meiner
letzten Trainings dort aufnahm. Am 25.10 geht es wieder nach Lüneburg zum Rennfahrertraining !!!