+++ GEFÄLSCHTES GUTACHTEN +++
Die Tage bekam ich die nachfolgende Frage rein:
"Hallo, Ich bin es noch ein mal Ich hätte da noch eine Frage: wie sieht das aus, wenn man mit nicht eingetragenen Felgen erwischt wird? Sprich die Felgen haben nicht mal eine KBA ? Man kann
eventuell bei der Rennleitung noch argumentieren, dass man Sie nun eintragen lässt.. nur ohne KBA wird das ja nichts.. folglich kann man die Originale Felge +
Bereifung die eingetragen ist wieder verbauen,. würde das auch bei einer Mängelkarte gehen, ja oder? - Wie oft kann man das Spielchen spielen bis man richtig einen "auf den Sack" bekommt Und jetzt
wird es ganz böse.. wie sieht es aus, wenn mman ein gefälschtes Materialgutachten verwendet und dann auffliegt ..."
Hier meine Antwort:
"Hallo, schlimmstenfalls drohen dir da 90-135 Euro und ein Punkt !!! Bestenfalls lediglich 50 Euro. Die Fälschung eines Gutachtens wäre dann jedoch bereits eine Urkundenfälschung, also ein
Straftatbestand !!!"
Die Eintragung mag jedoch mittels Einzelabnahme möglich sein.
Eine Urkundenfälschung wird im Regelfall mit einer Geldstrafe geahndet, kann aber auch mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft werden.
Dem Bildspender meinen herzlichsten Dank und viel Erfolg bei TSA-Wahl 09/14.