Verkehrsrechtliche Hinweise für die Schweiz

+++ AUFGEPASST IN DER SCHWEIZ bei Geschwindigkeitsüberschreitungen +++

Als amtlicher RASER wird man in der Schweiz eingestuft, wenn man über 80 km/h schneller als erlaubt auf den Autobahnen fährt.

Die gesetzliche Folge ist die BESCHLAGNAHME DES FAHRZEUGES und schlimmstenfalls EIN BIS VIER JAHRE HAFT !!!

Da kommen Raser in Deutschland dann noch recht glimpflich davon, denn außerorts ist die Höhe des Bußgeldes ab 70 km/h zu schnell mit 600 Euro grundsätzlich gedeckelt, sprich teurer wird es nicht mehr. Hinzukommen 2 Punkte und ein Fahrverbot von 3 Monaten.

Innerorts kostet das ganze dann 680 Euro, ebenfalls 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot.

JEDOCH AUFGEPASST:

Die Regelfolgen im bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog gehen davon aus, dass der Betroffene verkehrsrechtlich unvorbelastet ist (keine verwertbaren Eintragungen im Verkehrszentralregister) und dass der Verstoß nur fahrlässig begangen wurde.

Liegen - insbesondere einschlägige - Vorbelastungen vor und / oder wurde der Geschwindigkeitsverstoß vorsätzlich begangen, ist im Regelfall die Geldbuße angemessen zu erhöhen.

Hier im Link mal ein aktueller Fall aus der Schweiz:

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/deutscher-raser-im-aargau-schweizer-polizei-zieht-mercedes-ein-a-984289.html

Euch damit einen schönen Wochenstart!

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Im Bild ich mit meinem alten BEAST 1.0 bei verblasen einen Camaros

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