Alles über Blitzer

+++ VERSTECKTE BLITZER +++

Heute bekam ich noch die nachfolgende Frage zu diesem gleich mitgeschickten Bild gestellt:

"Sehr fragwürdig das ganze oder ???"

Hier meine Antwort:

"Hallo, nein !!! Es ist ein Irrglaube, dass die Messanlagen nicht versteckt werden dürfen !!! Leider !!! Autofahrer haben keine rechtliche Handhabe, wenn sie von einer getarnten Radarfalle geblitzt wurden. Es besteht keine Pflicht, solche Geräte sichtbar aufzustellen. Sofern das Personal keine Fehler beim Aufstellen gemacht hat, muss der erwischte Temposünder zahlen. Ein solcher Fehler ist es zum Beispiel, wenn die Anlage hinter Büschen versteckt wurde. Durch die Zweige können die Geschwindigkeitsmessungen verfälscht werden. In diesem Fall könnte dann der betroffene Autofahrer mit Aussicht auf Erfolg Einspruch gegen den erteilten Bußgeldbescheid einlegen. Zu fragen ist jedoch sicher, wie sinnvoll versteckte Blitzgeräte für die Verkehrssicherheit sind. Ihr Abschreckungseffekt sei gleich Null, sie dienten allein dem Ziel, Autofahrer abzukassieren."

JEDOCH ACHTUNG aufgrund eines berechtigten Einwandes:

Beispiel Bayern:
"Richtlinien zur Geschwindigkeitsüberwachung - Bayern" "Tarnung von technischem Gerät
Die Verwendung tarnender Mittel beim Einsatz von technischem Gerät (z. B. in Mülltonnen) und Messfahrzeugen ist nicht zulässig. Die Ausnutzung baulicher und örtlicher Gegebenheiten ist jedoch zulässig (verdecktes Aufstellen)!"

Jedoch würde ein Verstoß gegen diese Richtlinien dann nicht zum Freispruch, sondern zu einer geringeren Bestrafung führen !!! Beispiel mal hier http://www.burhoff.de/insert/?%2Fasp_weitere_beschluesse%2Finhalte%2F1274.htm

+++ BLITZER DURCH DIE FRONTSCHEIBE - ZULÄSSIG ??? +++

Vorhin erreichte mich eine Frage dazu, ob das Blitzen durch die Frontscheibe überhaupt zulässig ist.

LEIDER JA !!!

Und daher aufgepasst, denn mit bestimmten Messgeräten, wie zum Beispiel dem PoliScan Speed des Herstellers Vitronic ist dieses durchaus möglich.

Soweit mir bekannt ist dieses jedoch auch nicht neu, denn bereits 2002 fand ich Berichte über das Blitzen aus der Frontscheibe.

Sich daher darauf zu verlassen, dass nur aus dem Heck geblitzt wird, kann daher unangenehme Folgen haben.

Unzutreffend ist es jedenfalls auch, pauschal zu behaupten, dass deratiges Blitzes durch die Frontscheibe nicht verwertbar sei.

Es ist, wie so oft beim Blitzen, eine Frage des Einzelfalles und da lohnen sich die 60-70 Euro Investition in eine gute Rechtsschutzversicherung.

Denn damit werdet ihr finanziell in die Lage versetzt, das ganze durch einen fachlich versierten Anwalt im Einzelfall prüfen zu lassen. Dieses übernehmen wir natürlich sehr gerne für euch

Eventuell schaffe ich es heute, alle noch offenen ca. 100 Fragen, die ihr mir per Nachrichtenfunktion gestellt habt, zu beantworten.

HIER JEDOCH NOCHMAL DER HINWEIS: Wenn es eilig ist und wir für euch tätig werden sollen, ruft besser unter 03814996805 an!!!

+++ BLITZER IM LEITPFOSTEN ??? +++ FAKE !!! +++

Da ich am heutigen Tage recht viele meiner Facebookfreunde gesehen habe ...... übrigens überwiegend weibliche Facebookfreunde ..... die das geglaubt haben, hier mal etwas Aufklärungsarbeit:

LASST EUCH NICHT AUF FACEBOOK VERARSCHEN !!!

Das ist natürlich völliger Blödsinn. ES GIBT noch KEINE BLITZER IN LEITPFOSTEN.

Was es schon länger gibt sind Leitpfosten die das Verkehrsaufkommen zählen können. Blitzen können die zum Glück noch nicht !!!

Euch einen schönen Feierabend

http://www.gn-online.de/Nachrichten/Mobile-Leitpfosten-zaehlen-den-Verkehr-72364.html

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