Autorennen ..... das illegale!

+++ ILLEGALES AUTORENNEN +++

Bereits häufiger erhielt ich die Frage, ob dies oder das ein illegales Autorennen ist. Hier mal wieder eine Frage mit einem verlinkten Video aus dem Bereich:

"Hi Sven, sorry, dass ich diesen unorthodoxen Weg wähle dich zu kontaktieren. Könntest du mir zum folgenden Video mal was sagen: https://www.youtube.com/watch?v=28MRZFL52Ko&list=UU7rky4WKnhYlWyGuodSNg_w Ist das Ganze eigentlich illegal? Also Auf der Autobahn hupen und dann starten? Andere Verkehrsteilnehmer werden ja nicht behindert?! Wäre dir echt dankbar denn hier schlummert noch so einiges auf der Festplatte! Beste Grüße"

Und hier meine Antwort:

"Hallo, dabei handelt es sich um ein verbotenes Rennen !!! Es drohen 400 Euro und 2 Punkte !!! Zudem gibt es ein Fahrverbot von einem Monat !!!

Rennen im Sinne des § 29 Abs. 1 sind Wettbewerbe oder Teile eines Wettbewerbes (z. B. Sonderprüfungen mit Renncharakter) sowie Veranstaltungen (z. B. Rekordversuche) zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten mit Kraftfahrzeugen. Auf die Art des Starts (gemeinsamer Start, Gruppenstart, Einzelstart) kommt es dabei nicht an.

Nach Nr. I. zu Absatz 1 der Verwaltungsvorschrift zu § 29 StVO, die als Hilfe zur Auslegung des in § 29 StVO zum Ausdruck kommenden Willens des Verordnungsgebers herangezogen werden kann (vgl. OLG Hamm NZV 1997, 367; OLG Braunschweig NZV 1995, 38; OLG Karlsruhe VRS 66, 56; OLG Düsseldorf DAR 1976, 305), sind Rennen i.S.d. § 29 Abs. 1 StVO Wettbewerbe oder Teile eines Wettbewerbes (z.B. Sonderprüfungen mit Renncharakter) sowie Veranstaltungen (z.B. Rekordversuche) zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten mit Kraftfahrzeugen, wobei es auf die Art des Starts nicht ankommt. Ein solcher Wettbewerb, bei dem zwischen mindestens zwei Teilnehmern ein Sieger durch Erzielung einer möglichst hohen Geschwindigkeit ermittelt wird, sind auf verschiedene Weise denkbar. Es kann sich um sogenannte Sprintprüfungen oder Beschleunigungsfahrten mit Renncharakter handeln, bei denen der Wettbewerbsteilnehmer siegt, der auf einer bestimmten Strecke die höchste (End-)Geschwindigkeit erzielt (vgl. OLG Braunschweig NZV 1995, 38). Ferner kann es sich um Rennen im Sinne des üblichen Sprachgebrauchs handeln, bei denen in einem Wettbewerb von mindestens zwei Teilnehmern festgestellt werden soll, wer als Erster ein bestimmtes Ziel erreicht oder wer eine bestimmte Strecke in der kürzesten Zeit zurücklegt, d.h. die höchste Durchschnittsgeschwindigkeit erzielt (vgl. OLG Karlsruhe VRS 66, 56). Ferner kann ein Rennen auch so gestaltet sein, dass ein Wettbewerbsteilnehmer mit einem gewissen Vorsprung vorausfährt und das Kriterium für den Sieg darin besteht, ob ein nachfahrender Teilnehmer den Vorausfahrenden innerhalb einer bestimmten Zeit oder eines bestimmten Streckenabschnitts einholt.
Zudem droht auch hier ein Fahrverbot."

Macht es also besser wie ich und tragt eure Rennen auf den dafür vorhanden Rennstrecken oder 1/4 Meile Tracks aus.

Im Bild mal was feines von Edelbrock was eventuell von der von mir vertretenen Firma Customkingz Exclusive Carstyling | US-Cars & Parts | Chromfelgen bald in meinen Autowagen implantiert werden könnte ..... muss allerdings noch sparen ..... und meine Frau darf davon nichts erfahren:-)

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