Alles zur Umweltplakette

+++ UMWELTPLAKETTE - seit dem 01.05.14 kann es richtig teuer werden +++

Gerade erreicht emich dazu nachfolgende Frage:

"Guten Tag, leider hatte ich das Pech in Bremen ohne grüne Plakette an der Scheibe erwischt zu werden. Da das Auto diese aber zweifelsfrei bekommen könnte diese nur durch die eigentliche Heimat in Mv nicht braucht habe ich nicht dran gedacht.. Ist es richtig das man wegen nen fehlenden 2 Euro Aufkleber jetz 80 plus Auslagen ect fast 150 Strafe zahlt ?"

Hier meine Antwort:

"Moin, leider ja !!! Mit der Änderung des Punktsystems zum 1. Mai 2014 ergeben sich auch Änderungen im Bezug auf die Umweltplakette: Das Bußgeld für Verstöße gegen Umweltzonen erhöht sich von 40€ auf 80€, dafür entfällt jedoch der Punkt in Flensburg."

+++ ANBRINGUNG DER UMWELTPLAKETTE +++

Zur Anbringung der allseits beliebten Umweltplakette erreichte mich heute folgende Frage hier:

"Hi hätte noch ne frage Wie is das mit der Umweltplakette kann man die auch woanderst hinkleben oder muss die rechts unten sein Da ich einen Aufkleber rechts schräg dran hab schaut das durch die Plakette furchtbar aus Oder die Plakette nur mit tesa hinkleben wenn ich sie brauch ? Mfg"

Hier meine Antwort:

"hallo, schaue mal hier ins gesetz: "§ 3 Kennzeichnung (1) Zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge nach den Schadstoffgruppen 2 bis 4 sind nicht wiederverwendbare lichtechte und fälschungserschwerende Plaketten nach dem Muster des Anhangs 1 zu verwenden. Die Kennzeichnung der Schadstoffgruppe erfolgt durch die auf der Plakette angegebene Nummer der Schadstoffgruppe und entsprechende Farbgestaltung. Die Farbe der Plakette ist für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 2 rot, für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 3 gelb und für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 4 grün. (2) In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen. Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört."

Daher muss sie gerade nicht zwingend rechts unten angebracht sein, nur wenn sie angebracht ist, dann muss sie so angebracht sein, dass sie fest mit der Scheibe verbunden ist und sich beim Ablösen zerstört!"

Wer mal alles dazu lesen möchte sei dieser Link empfohlen http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_35/BJNR221810006.html .... dort findet ihr die gesamte fünfunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35. BImSchV)

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