+++ GEDROSSELTES GOKART IM STRAßENVERKEHR +++
Hier mal eine Frage aus der Rubrik "Ist die wirklich ernst gemeint":
"Servus, angenommen ich würde die Übersetzung in meinem 140 ps GoKart so wählen, dass es nicht mehr als 6km in der Stunde schafft, dürfte ich dann problemlos am öffentlichen Straßenverkehr
teilnehmen? lg"
"Moin, du willst was ???"
"Es geht um eine Diskusion...ich meinte, alles was baulich bedingt nur 6km/h schafft darf ohne Zulassung fahren...Wenn ich jetzt das Getriebe so umbaue, dass ich im höchsten Gang nur 6km/h schaffe,
dann ist das doch baulich bedingt oder?"
"Gerade mal geschaut ..... da leider kein genehmigter Fahrzeugtyp fällt das leider aus oder du holst dir die Typengenehmigung, die aber allein deswegen ausfallen wird, weil die bauartbedingte
Höchstgeschwindigkeit höher ist !!!
§ 4 Voraussetzungen für eine Inbetriebsetzung zulassungsfreier Fahrzeuge
(1) Die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 Buchstabe a bis g und land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte mit einer
zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 t dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist."
Hier noch der Hinweis, dass es tatsächlich für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassene Karts gibt ...... mag man davon halten was man will ...... mir wäre das etwas zu gefährlich
!!!