Funkgeräte im Straßenverkehrs

+++ SIND FUNKGERÄTE AM STEUER ERLAUBT ??? +++

Gerade bekam ich die nachfolgende Frage rein:

"Hallo TuningSzeneAnwalt Ich hab mal wieder eine Frage und hoffe du kannst mir weiterhelfen. Wir fahren öfters im Konvoi zu Veranstaltungen und benutzen desöftern Walkie-Talkies. Darf ich diese im Straßenverkehr benutzten / in der Hand halten (im Gegensatz zu Handys)? Wir haben auch sogenannte "Schultermikrofone", wenn die Teile z.B. mal an der Sonnenblende befestigt werden. Vielen Dank und schönes Wochenende! Grüße aus München"

Hier meine Antwort:

"Hallo, laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist dem Fahrer «die Benutzung eines Mobil- oder und Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält». Für Funkgeräte gibt es kein entsprechendes Verbot. Dennoch müssten fahrende Funker mit haftungsrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn sie in einen Unfall verwickelt werden. Die StVO schreibt nämlich auch vor, dass Gehör und Sicht eines Fahrzeugführers während der Fahrt nicht beeinträchtigt sein dürfen. Und das könnte beim Funken der Fall sein. Außerdem ist von außerhalb eines Autos schwer zu erkennen, ob der Fahrer ein Funkgerät oder ein Handy benutzt. Und das könnte dann doch zu einem Bußgeld führen, denn oftmals beschwören Polizisten dann Stein und Bein, dass sie ein Handy gesehen haben, selbst wenn es nur ein Funkgerät war."

Dem Bildspender meinen herzlichsten Dank !!!

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