Eintragung von Lack und Folie

+++ EINTRAGUNGPFLICHT BEI NEULACKIERUNG oder sogar FOLIERUNG ??? +++

Mein dicker Schädel von den Siegesfeiern gestern ist mittlerweile endlich verflogen und so widme ich mich gerade den ca. 200 offenen Fragen. Eine höchst interessante war dabei und ich bin mir sicher, dass gleich wieder das Geschimpfe auf unsere Bürokratie einsetzen wird, denn ich konnte es auch erst nicht glauben. Hier die Frage:

"Hallo ich hab da auch mal eine Frage. Ich habe mein Auto von Blau auf Weiß umlackiert und zwar innen wie aussen es ist keine Originalfarbe mehr vorhanden. Muss ich den Farbwechsel jetzt eintragen lassen? Mit freundlichem Gruß"

Hier die überraschende Antwort:

"Hallo, unglaublich aber wahr, dass musst du tatsächlich und es ist ein schönes Beispiel für unsere ausartende Bürokratie. "Wer sein Auto neu lackieren lässt oder mit Folie beklebt, muss die Änderung der Farbe erst in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen, wenn der Wagen umgemeldet wird oder andere Änderungen in die Papiere eingetragen werden müssen. Das schreibt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) vor. Das Eintragen der Farbe in die Papiere dient hauptsächlich der Statistik und soll der Polizei bei einer Fahndung helfen. Bei der Kfz-Hauptuntersuchung (HU) werde aber nicht überprüft, ob die eingetragene Farbe mit der tatsächlichen Lackierung übereinstimmt. Die Farbe eines Pkws ist ab Werk in codierter Form in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen und in Fahrzeugpapieren vor 2005 entsprechend im Fahrzeugbrief. Dabei steht zum Beispiel die «5» schlicht für «Blau». Der exakte Farbton, der etwa zum Kauf eines Lackstiftes benötigt wird, ist meist als Code am Fahrzeug vermerkt - etwa auf einem Aufkleber oder einer Plakette im Motorraum oder am Rahmen der Fahrertür."

Diese Meinung wird übrigens vom TÜV Nord getragen der insoweit auch meine Quelle ist: http://www.lvz-online.de/ratgeber/ratgeber_auto/auto-inhalte/auto-abc/muss-ich-eine-umlackierung-in-die-papiere-eintragen-lassen/r-auto-abc-b-381809.html, die damit ihre vorherige Auffassung dazu überdacht haben."

Im Bild mal mein altes Beast 1.0, fotografiert von Matthias Moos https://www.facebook.com/Matthiasmoos.de.Car.Shootings .... und ich gestehe .... ich habe die mattschwarze Folierung auch nicht eintragen lassen

ERGÄNZUNG FÜR DIE DIE ES NICHT GLAUBEN WOLLEN UND ALLES BESSER WISSEN:

Und hier die Erleuchtung für die, die alles besser wissen und nichts glauben wollen ..... dafür gibt es übrigens ganz tolle Foren, wo sich die Leute mit ihrem Laiensachverstand die Köpfe einschlagen Wer den § 13 FZV -Mitteilungspflichten bei Änderungen- sich mal ganz genau anschaut wird folgendes hoffentlich nicht überlesen: "Andere Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit der Zulassungsbescheinigung mitzuteilen. Verpflichtet zur Mitteilung ist der Halter und, wenn er nicht zugleich der Eigentümer ist, auch dieser. Die Verpflichtung besteht, bis der Behörde durch einen der Verpflichteten die Änderungen mitgeteilt worden sind. Kommen die nach Satz 3 Verpflichteten ihrer Mitteilungspflicht nicht nach, kann die Zulassungsbehörde für die Zeit bis zur Erfüllung der Verpflichtung den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen untersagen. Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs, dessen Betrieb nach Satz 5 untersagt wurde, nicht anordnen oder zulassen." UND DIE FARBE FÄLLT NUNMAL LEIDER AUCH UNTER DIE FAHRZEUGDATEN !!! Sonst noch Fragen .... wobei ich mir fast sicher bin, dass sich jemand finden wird, der es dennoch besser weiß. Denjenigen die meinen immer im Recht zu sein empfehle ich ein Studium der Rechtswissenschaften ..... wenngleich das auch nicht dazu führt, dass man immer Recht hat .... zumindest aber häufiger

WEITERE ERGÄNZUNG aufgrund aufgekommender Fragen dazu:

Nach meinem Kenntnisstand müsste jede Teillackierung eingetragen werden, so die neue Farbe das Erscheinungsbild des Fahrzeuges bestimmt, was dann wohl bei über 50 % zumindest der Fall sein dürfte !!!

Entsprechend des TÜV Nord soll das tatsächlich auch für Folierungen gelten. http://www.lvz-online.de/ratgeber/ratgeber_auto/auto-inhalte/auto-abc/muss-ich-eine-umlackierung-in-die-papiere-eintragen-lassen/r-auto-abc-b-381809.html ..... das werde ich jedoch die Tage bei der Zulassungsstelle und bei der Dekra überprüfen.

+++ EINTRAGUNGPFLICHT BEI NEULACKIERUNG oder sogar FOLIERUNG ??? ..... PART II +++

ERSTMAL VORAB ...... herzlichsten Dank für über 17.000 Likes hier auf der Seite. Der schnelle Anstieg ist völlig an mir vorbeigegangen und mittlerweile nähern wir uns mit 17614 bereits den 18000

Mein gestriges Posting https://www.facebook.com/TuningSzeneAnwalt/photos/a.343758745674606.93779.343745975675883/743878075662669/?type=1&theater
zur Eintragungspflicht sorgte dann doch für gehörige Verwirrung und manch einer konnte bzw. wollte das nicht glauben.

Inwieweit dieses auch für die Folierung besteht hatte ich gestern ausdrücklich offen gelassen, wenngleich der TÜV Nord das so auch für die Folierung bestätigt hat.

Wie offensichtlich nicht alle erkannt haben, besteht diese Pflicht zu Eintragung bei einer Umlackierung zumindest dann, wenn nach §13 I FZV die Zulassungsstelle sich das nächste mal mit der Zulassungsbescheinigung befasst. Dort heißt es "Andere Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit der Zulassungsbescheinigung mitzuteilen."

IHR MÜSST ALSO EINE FARBÄNDERUNG DES FAHRZEUGES NACH EINER LACKIERUNG NICHT UMGEHEND EINTRAGEN LASSEN !!!

Lediglich dann, wenn sowieso Eintragungen/Änderungen in den Fahrzeugpapieren vorgenommen werden.

Dieses wurde mir insoweit heute von Dekra und Zulassungsstelle auch bestätigt.

Bei der Folie wollte sich keiner so genau festlegen und ich habe nach meinem Urlaub auch dazu einen Termin beim Chef der Zulassungsstelle von Rostock und beim Chef der DEKRA, mit denen ich zukünftig enger zusammenarbeiten möchte.

Etwas länger habe ich gebraucht um herauszufinden, was euch ein Verstoß kosten würde, denn die §§-Kette war nicht leicht zu finden.

"§ 48 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ...... entgegen § 13 Absatz 1 Satz 1 bis 4, Absatz 3 Satz 3 oder Absatz 4 Satz 1 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht....."

"§ 24 StVG
Verkehrsordnungswidrigkeit
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift einer auf Grund des § 6 Abs. 1 oder des § 6e Abs. 1 erlassenen Rechtsverordnung oder einer auf Grund einer solchen Rechtsverordnung ergangenen Anordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist. Die Verweisung ist nicht erforderlich, soweit die Vorschrift der Rechtsverordnung vor dem 1. Januar 1969 erlassen worden ist.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zweitausend Euro geahndet werden."

Na holla die Waldfee ........ also kann das ganze bis zu 2000 EURO Geldbuße kosten !!!

Doch hier auch gleich die Entwarnung.

Nach Auskunft der Zulassungsstelle sind die Fälle, dass so etwas verfolgt wird, mehr als selten und die meisten Mitarbeiter dort, sowie Polizeibeamten und auch TÜV/DEKRA-Prüfer wissen gar nicht, dass es sie gibt.

Solltet ihr trotzdem angehalten und mit einem deratigen Verstoß konfrontiert werden, haltet am besten die Klappe.

Da ihr ja eine Farbänderung durch Lackierung nicht sofort eintragen lassen müsst, ist dann nämlich der Zeitpunkt der Umlackierung in Bezug auf das letzte Befassen mit den Fahrzeugpapieren entscheidend .....

Was die Sache mit der Farbänderung mittels Folierung anbelangt kümmere ich mich wie gesagt noch, um euch hier eine rechtssichere Auskunft geben zu können.

Zu Frage des Farbcodes empfehle ich insoweit die nachfolgende Seite http://www.autolack-farbcodes.de/.

All eure weiteren Fragen versuche ich dazu dann noch mit der Zulassungsstelle und der DEKRA zu klären, insbesondere was Spezialfarben anbelangt etc.

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