Alles zur Dash-Cam

+++ DASHCAM - EIN ERSTES URTEIL +++

Eine abschließende Entscheidung wird die des Ansbacher Verwaltungsgerichtes wohl nicht sein, denn die Berufung wurde aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung zugelassen und so wird sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wohl mit der Sache noch beschäftigen müssen ..... hoffe ich zumindest.

"Der Kammervorsitzende Alexander Walk machte während der Anhörung deutlich: Autofahrer, die Videos mit Dashcams speziell dafür drehten, sie später im Internet zu veröffentlichen oder der Polizei zur Verfügung zu stellen, verstießen damit gegen das Datenschutzgesetz. Denn die Datenschutzinteressen der heimlich Gefilmten seien höher zu bewerten als das Interesse des Autofahrers an einem Videobeweis für den Fall eines Unfalls." (Quelle Bayerischer Rundfunk - http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/inhalt/dashcam-datenschutz-ansbach-100.html)

Diesem Urteil nach wäre daher der dauerhafte Einsatz einer Dashcam verboten, da ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz vorliegt ...... zumindest wenn man die Aufnahmen veröffentlicht (Internet/Faceboo/Youtube) ...... gegen Aufnahmen im reinen Privatbereich sagt die Kammer nichts !!!

Eventuell wird ja auch, wie von der Kammer gefordert, der Gesetzgeber aktiv und sagt mal klar JA oder NEIN.

+++ DIE DASHCAM Teil II +++

Wir hatten das Thema ja bereits und so wisst ihr ja, dass diese Kameras auch bei uns umstritten sind, insbesondere ob sie als Beweismittel zugelassen werden können und das manch ein Rechtsexperte diese insgesamt als rechtwidirig ansieht, da sie in die Persönlichkeitsrechte der anderen Verkehrsteilnehmer eingreift und sie gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen sollen. Trotzdem wurden sie bereits als Beweismittel, auch gegen den Urheber, an deutschen Gerichten zugelassen.

Eine klare gesetzliche Regelung dafür gibt es jedenfalls in Deutschland derzeit nicht und auch ich habe eine von Pearl (siehe Bild).

Ich nutze sie jedoch primär für Rennsportveranstaltungen und nicht zur dauerhaften Überwachung der Geschehnisse im Straßenverkehr.

Nunmehr haben mehrere europäische Staaten die Benutzung dieser sog. Dashcams im Straßenverkehr unter Strafe gestellt. So kann also in diesen Ländern alleine bereits das Filmen damit empfindlich teuer werden.

In Österreich, Belgien, Luxemburg und Portugal sind die Dashcams neuerdings verboten und es drohen Strafen von bis zu 10000 Euro (Österreich).

Dieses betrifft nicht nur die Dashcams sondern auch die sehr beliebten sog. Action-Cams (wie ich auch eine von GoPro besitze).

Dabei ist es völlig gleich ob die Kamera am Auto, am Motorrad, am Helm oder sonst wo am Fahrer angebracht ist.

So sind Autofahrer und Motorradfahrer von diesen neuen gesetzlichen Regelungen in ÖSTERREICH, BELGIEN, LUXEMBURG und PORTUGAL gleichsam betroffen und auch vor Touristen schrecken die neuen Gesetze nicht zurück.

ALSO AUFGEPASST IN DIESEN LÄNDERN ..... sollte es sowas auch mal in Deutschland geben, werde ich euch natürlich hier umgehend informieren.

+++ DASH-CAM ZUM ZWEITEN im Monat August 2014+++

Heute kam eine neue Entscheidung zum Thema Dash-Cams rein:

Entsprechend eines Hinweisbeschlusses des AG München vom 13.08.2014 (Az. 345 C 5551/14) dürfen Videoaufzeichnungen mit Hilfe der Dash-Cam im Zivilprozess nicht als Beweismittel verwendet werden.

Die dauerhafte sowie anlasslose Überwachung des Straßenverkehrs durch eine in einem PKW installierte Dash-Cam verstoße gegen § 6b Abs. 1 Nr.3 BundesDatenschutzgesetz sowie gegen § 22 S.1. Kunsturhebergesetz. Dadurch würde der Beklagten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Ausfluss des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Art. 2 Abs. 1, 1 Abs.1 Grundgesetz verletzt, wobei die schutzwürdigen Interessen der Gefilmten, also auch des dortigen Beklagten, überwiegen.

Fast schon erwartungsgemäß wird damit dem Recht auf Informationelle Selbstbestimmung eine höhere Bedeutung beigemessen, als dem Interesse eines Unfallopfers an der Aufklärung und der Durchsetzung seiner Ansprüche.

Update 06.10.2014

 

+++ DASHCAM ... bis zu 300.000,00 Euro Bußgeld drohen für das ins Netz stellen der Aufnahmen +++

Nachdem das Verwaltungsgericht Ansbach die Weitergabe der mittels Dashcam gewonnenen Aufnahmen für unzulässig erklärt hatte (ich berichtete hier), legt das Bayerische Landesamt für Datenschutz nun nach und kündigt an, im Falle dass Aufnahmen ins Netz gestellt werden, bis zu 300.000,00 Euro Bußgeld verhängen zu wollen.

Dieses gilt so zumindest so erstmal in Bayern, doch auch die anderen Bundsländer werden sich sicher dazu bald positionieren.

Doch keine Sorge ..... BIS ZU 300.000,00 Euro heißt im Regelfall, dass es mit ein paar hundert Euro, oder weniger, im Falle eines Erstverstoßes, getan ist.

Ich bin weiter gespannt, ob und wann der Gesetzgeber nunmehr endlich eine einheitliche Regelung treffen wird.

Heute berichten jedenfalls die Medien schlagzeilenträchtig darüber!!!

Im Bild ein Teilnehmer der TSA-Wahl Oktober 2014 und herzlichen Dank dafür!!!

http://www.n-tv.de/ratgeber/Autofahrern-droht-Bussgeld-article13730816.html

http://www.tz.de/auto/ratgeber/autofahrer-dashcams-videos-ins-internet-stellen-hohe-bussgelder-in-bayern-zr-4053327.html

http://www.welt.de/wirtschaft/article132977470/Dashcam-Videos-im-Web-koennen-richtig-teuer-werden.html

http://www.chip.de/news/Dashcam-Urteil-300.000-Euro-Bussgeld-fuer-Filmaufnahmen_73159591.html

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