Alles zur Dachbox

+++ DIE SACHE MIT DER DACHBOX - manche sind halt schneller als andere +++

Die nachfolgende Frage bekam ich rein:

"ABE-Bauartgenehmigung Dachboxen!!! Heute ist links mit gepflegten 200 ein Brite mit Dachbox an mir vorbei. Sind die Teile nur bis 130 km/h "empfohlen" oder zugelassen? Was kann passieren, ausser das bei einem Unfall sich sicherlich die Versicherung querstellt. Falls Interessant wäre es ja was für die Seite"

Hier meine Antwort:

"Moin, ess gibt keine verkehrsrechtliche Bestimmung, die bei der Beförderung von Dachlasten oder der Verwendung von Dachboxen eine absolute Höchstgeschwindigkeit vorschreibt.

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) hat ein Fahrzeugführer seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Dachlasten können insbesondere das Anzugsvermögen, den Überholweg, die Kurvenstabilität, die Windempfindlichkeit, die Brems- und Lenkeigenschaften eines PKW beeinflussen. Dies bedeutet, dass der Fahrer die durch die Dachlast veränderten Fahreigenschaften seines Autos durch eine Geschwindigkeitsverringerung ausgleichen muss. Welche Höchstgeschwindigkeit angemessen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Konkrete Anhaltspunkte können z.B. den Bedienungsanweisungen des Dachgepäckträgers / der Dachbox bzw. der des Kraftfahrzeuges selbst entnommen werden. Viele Hersteller weisen darauf hin, dass nicht schneller als 130 km/h gefahren werden sollte.

Also kann man theoretisch so schnell fahren wie es geht, sollte das praktisch jedoch nur im obigen Rahmen machen. Kommt es wegen überhöhter Geschwindigkeit, außerhalb des oben aufgezeigten Rahmens, zu einem Unfall, kann es dann auch durchaus versicherungsrechtliche Probleme geben."

Hierzu ein sehr passendes Bild welches ich geschickt bekam, ich denke mal die Dachbox wird zu den schnelleren gehören:-)

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