Auspuff zu laut und/oder ohne ABE bzw. E-Zeichen = Erloschene Betriebserlaubnis

+++ DIE SACHE MIT DEM AUSPUFF +++

Eins wird denke ich die meisten sicher extremst freuen und ich werde danach auch immer wieder gefragt.


Ab dem 01.05.2014 tatsächlich so, dass es für einen zu lauten Auspuff keine Punkte mehr gibt.

Nach dem neuem Recht gibt es Punkte nur noch für Verstöße, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Ein zu lauter Auspuff gehört nicht dazu. Die Nr. 214a des alten Bußgeldkataloges wurde deshalb in Nr. 214a und 214b gesplittet:

„214a – Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt (§ 19 Absatz 5 Satz 1& § 69a Absatz 2 Nr 1a StVO)
214a.1 – einen Lastkraftwagen oder Kraftomnibus -180 €
214a.2 – ein anderes als in 214a.1 genanntes Fahrzeug – 90 €

214b – Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dadurch die Umwelt wesentlich beeinträchtigt (§ 19 Absatz 5 Satz 1& § 69a Absatz 2 Nr 1a StVO)
214b.1 – einen Lastkraftwagen oder Kraftomnibus -180 €
214b.2 – ein anderes als in 214a.1 genanntes Fahrzeug – 90 €“

Nach der Nr. 3.5.8 des neuen Punktekataloges (Anlage 13 zu § 40 FEV) gibt es für Verstöße gegen Nr. 214a BKatV einen Punkt, nicht aber für Verstöße gegen Nr. 214b.

 

Ich befürchte jedoch, dass da "nachgebessert" oder demnächst in Richtung einer wesentlichen Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit argumentiert werden könnte.

 

Bis dahin gilt jedoch ein Regelbußgeld von 90-135 Euro, aber KEINEN PUNKT !!!

Update 18.09.2014

 

+++ DIE AUSPUFF-FRAGE +++

Offensichtlich haben es noch nicht alle hier mitbekommen, daher greife ich auch gerne dieses Thema mit der nachfolgenden Frage nochmal auf:

"Hay ich will mir nächsten Sommer einen bastuck Sportauspuff kaufen. Da ich auf richtig lauten sound stehe, würde ich mir gerne anstatt einer Bastuck komplettanlage ( vorschalldämpfer, mittelschalldämpfer und endschalldämpfer) kaufen, will ich eine Bastuck Rennsportsanlage ( vorschalldämpferersatzrohr und endschalldämpfer). Meine Frage ist, da die Rennsportanlage nicht eingetragen wird bzw. Keine abe dabei ist, wieviel der Spaß kostet wenn mich die Rennsportleitung aufhält ?"

Hier meine Antwort:

"Hallo, seit dem 01.05.2014 gibt es dafür zumindest keine Punkte mehr. Jedoch 90-135 Euro Geldbuße zzgl. Auslagen !!! Näheres findest du hier im Link ... https://www.facebook.com/TuningSzeneAnwalt/photos/pb.343745975675883.-2207520000.1410444579./704134369637040/?type=3&theater !!!"

 

+++ DEFEKTER AUSPUFF +++

Und gleich die nächste interessante Frage, die sicher so einige hier gerne beantwortet haben wollen, da sowas ja durchaus "häufig passieren" kann

"Hi! Noch eine frage: Mir ist vorhin das auspuffgummi abgeflogen und die Schraube von der Schelle gerissen, habe den ESD bin abgemacht und im Auto liegen. Was hab ich zu befürchten wenn ich so unterwegs erwischt werde? LG"

Und hier MEINE ANTWORT:

"Moin, bestenfalls das hier:

TBNR 349100:
"Sie führten das Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war.
§ 49 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 219 BKat"

20 Euro / KEIN Punkt."

Sollte es gar zu laut sein und andere dadurch belästigt werden, kostet das ganze dann nach TBNR 349101 30 Euro /KEIN Punkt:

"Sie führten das Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, und belästigten dadurch andere.
§ 49 Abs. 1, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 219 BKat; § 19 OWiG"

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