Das Projekt TuningSzeneAnwalt

Beim "TuningSzeneAnwalt" handelt es sich um ein bundesweites verkehrsrechtliches Projekt von Rechtsanwalt Rathjens für alle Autoliebhaber/innen, sportlich orientierte Fahrer/innen und speziell die Tuningszene.

 

Im Tuning / Kfz Bereich treten immer wieder für den Laien unbeantwortbare Fragen auf, deren Beantwortung nur durch einen Spezialisten erfolgen kann. Zudem treten immer wieder Fragen zu Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im verkehrsrechtlichen Bereich auf.

 

Um hier eine Hilfestellung für die Szene zu gewähren überlegte sich Rechtsanwalt Rathjens, über die Plattform Facebook Einzelfragen der breiten Öffentlichkeit vorzustellen und rechtlich fundamentiert zu beantoworten.

 

Dieses Projekt schlug ein wie eine Bombe und innerhalb kürzester Zeit hatte die Facebookseite fast 30.000 und mittlerweile annähernd 50.000 Likes.

 

Die Ausdehnung dieses Projekts von Facebook auf eine Internetseite, mit einer einfachen Suchfunktion, war dann die automatische Folge und so ist in dieser Seite eine auf den Facebookfragen basierende umfangreiche Datenbank implantiert.

 

Doch damit nicht genug. Rechtsanwalt Rathjens erkannte die Probleme der Szene nach fachlich versierten Rechtsanwälten, die sich auch wirklich mit deren Sorgen und Nöten auskennen. Dafür reicht es nämlich nicht nur aus, ein sehr guter Verkehrsrechtler zu sein, sondern man muss sich eben auch mit diversen Zulassungsbestimmungen der StVZO auskennen, die StVO natürlich genauso beherrschen wie das StVG, das OwiG sowie das StGB.

 

Für Rathjens als Strafverteidiger von Hause aus eine einfache Übung und so suchte und sucht er weitere Anwälte im gesamten Bundesgebiet, die geeignet für dieses Projekt sind. Zudem sollten eben keine Kontaktängste zu einer Szene bestehen, die oftmals medial mit einem Makel der Illegialität abgestempelt wird.

 

Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit für die www.BikerKanzlei.de sind Rathjens derartige Kontaktängste fremd und das Abstempeln nur zu gut bekannt.

 

Zudem dient dieses Projekt der Förderung des legalen Tunings und der Verkehrserziehung. Insbesondere spricht sich Rathjens, selbst bekennender US Car Fan, gegen den teils in der Szene bestehenden Markenhass aus.

 

Rathjens ist bestrebt die Szene wieder in ein passendes Licht ohne etwaige Makel zustellen. Dazu versucht er den Dialog mit Polizeibehörden und Ämter, bei der Planung undDurchführung von Veranstalungen der Szene, zu finden um einvernehmliche Regeln aufzustellen.

 

Sicher werden nicht alle Probleme ohne eine gerichtliche Auseinandersetzung zu klären sein und so suchte und sucht Rathjens weitere Partner aus dem Rechtsschutzbereich, um den Nutzern der Facebook und Internetseite guten Gewissens ein vernünftiges Paket im Rechtsschutzbereich anbieten zu können. Die Suche gestaltete sich schwierig, da manch eine Rechtsschutzversicherung Versicherungsnehmer aus dem Tuningbereich, frei nach dem Motto, dass sind sowieso alles "Verbrecher", ablehnt.

 

Glücklicherweise gab es da dann insoweit interessierte Agenturen, die mit Rathjens und dem Kientel von TuningSzeneAnwalt auf einer Wellenlänge sind.

 

Zur Förderung des legalen Tunings suchte und sucht Rathjens zudem zuverlässige Tuningfirmen, Tuningplattformen und auch Gutachter, die dieses Projekt unterstützen.

 

Ab dem 03.03.2018 hat die Sozietät RRT - Rechtsanwälte & Strafverteidiger Rathjens I Rakow I Tauber das Kanzleiprojekt von Rechtsanwalt Rathjens zur Fortführung übernommen. Rathjens selbst ist Senior-Sozius dieser Sozietät, hält weiterhin die Marken/Urheberrechte am Projekt inne und steht diesem natürlich aus zukünftig uneingeschränkt zur Verfügung.

 

 

Der TuningSzeneAnwalt Rechtsanwalt Sven Rathjens ist selbst seit frühster Jugend, geprägt von Großvater und Vater, mit der TuningSzene verankert und leidenschaftlicher Autonarr..
Nach 28 Jahren Führerschein durfte er so das eine oder andere interessante Fahrzeug sein eigen nennen. Ca. 20 Fahrzeuge wie Golf I (Erdbeerkörbchen) Cabrio mit 2000er Oettingermotor, Kadett GSI, Golf GTI, Mini, Käfer Cabrio, M 3 Cabrio, über mehrere Jeeps bis hin zum jetzigen Grand Cherokee SRT 8 des Modelljahres 2014 (genannt BEAST 2.0) mit an und bei 500 PS ebneten sein bisheriges Autofahrerleben.
Wer sollte so besser dafür geeignet sein, seine profunden Rechtskenntnisse im Verkehrsrecht mit seinem Team der Szene zur Verfügung zu stellen.
Bereits seit Jahren vertritt er die rechtlichen Interessen weiter Teile der US-Car Szene, mt der er eng verbandelt ist. Darauf aufbauend und aufgrund der Teilnahme an diversen allgemeinen Tuningtreffen sowie 1/4 Meile Rennen erweiterte sich sein Mandantenkreis weit darüber hinaus.
Rathjens fährt leidenschaftlich die 1/4 Meile in der Street Legal Klasse und war dort in den Jahren 2012 sowie 2013 mit dem BEAST 1.0 und einer Zeit von 12,7 als Schnellster dieser Klasse erfolgreich.
Ende Februar des Jahres 2014 wurde BEAST 1.0 verkauft und BEAST 2.0 gekauft, mit dem jetzt noch umfangreiche, legale Tuningmaßnahmen erfolgen müssen, um konkurrenzfähig zu sein. Aversiert ist eine Leistung von erstmal 600 PS ohne Kompressor und/oder Turbo.

Hier kann der TuningSzeneAnwalt helfen:

Rechtsanwalt Rathjens ist seit 18 Jahren Anwalt und hat sich bereits früh auf die Fachgebiete des Strafrechts und des Verkehrsrechts spezialisiert. Daher verfügt er übergroße Fachkompetenz sowie langjährige Erfahrung und kann mit seinem Team in den nachfolgenden Bereichen des Verkehrsrechts seine Mandanten effektiv vertreten:

 

-Rechtliche Betreuung und Vertretung in allen Belangen rund ums Fahrzeug

 

-Problematische Ein- und Umbauten

 

-Kaufrückabwicklung

 

-Unfallabwicklung

 

-Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

 

-Ordnungswidrigkeiten jeder Art

 

-Führerscheinangelegenheiten

 

-Verkehrsstraftaten wie z.b. Trunkenheitsfahrten

 

-Sonstige Straftaten

 

RECHTSANWALT RATHJENS  UND DIE CA. 90 DIESEM PROJEKT ANGESCHLOSSENEN ANWÄLTE VERTRETEN BUNDESWEIT !!!

 

Hier finden Sie uns

RRT - Rechtsanwälte & Strafverteidiger

Rathjens I Rakow I Tauber

Lise-Meitner-Ring 6b

18059 Rostock

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Handy: 0172 32 77 463 NUR IN NOTFÄLLEN

- keine Rechtsberatung außerhalb eines Mandatsverhältnisses!!!-

 

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